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Formalitäten

Das Bestattungsinstitut Calmes begleitet Sie bei allen Behördengängen, die nach dem Tod eines Angehörigen anfallen.

Wenn ein Todesfall eintritt, müssen sich die Angehörigen mit einer emotional schwierigen Situation auseinandersetzen und werden zudem schnell mit den Anforderungen konfrontiert, die die Organisation der Beerdigung mit sich bringt.

 

Wir stehen Ihnen zur Seite, um es Ihnen so leicht wie möglich zu machen und im Rahmen des Möglichen die zahlreichen Formalitäten abzunehmen.​

 

Dazu finden Sie in diesem Artikel alle Informationen über die ersten Behördengänge.

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Den Tod melden

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Bevor Sie etwas unternehmen, muss ein Mitglied der Familie einen Arzt kontaktieren, um den Tod feststellen und eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache (natürlicher Tod, gewaltsamer, nicht verdächtiger Tod usw.) ausstellen zu lassen.​

 

Binnen 24 Stunden muss der Tod beim Standesamt der Gemeinde gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um die Gemeinde handeln muss, in der die Person verstorben ist.​

 

Im Falle einer religiösen Zeremonie müssen Sie sich auch mit der Kirchengemeinde in Verbindung setzen.​

 

Diese Schritte können von einem Angehörigen des Verstorbenen übernommen oder uns anvertraut werden.​

 

Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und die Genehmigung für die Überführung des Leichnams (für das Bestattungsunternehmen) sowie die Genehmigung für die Beisetzung (für die Gemeinde, in der die verstorbene Person bestattet werden möchte) aus.

Sobald die Sterbeurkunde ausgestellt wurde, müssen die folgenden Einrichtungen kontaktiert werden :

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  • Der Arbeitgeber oder die Pensionskasse

  • Die Krankenkasse (CNS)

  • Bankinstitut(e)

  • Versicherungsgesellschaft(en)

  • Im Bereich Immobilien: der Vermieter, wenn der Verstorbene Mieter war, den/die Mieter oder die Miteigentümerschaft, wenn der Verstorbene Immobilieneigentümer war.

  • Der Notar (im Falle eines Testaments)

 

​Je nach Fall müssen auch andere Instanzen informiert werden, z. B. die Sterbekasse, die medizinisch-chirurgische Kasse, Schulen, der Vormundschaftsrichter, die Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT), das Konsulat oder die Botschaft etc.​

 

Binnen 6 Monaten nach der Anzeige des Sterbefalls ist eine Erbschaftserklärung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung abzugeben.

 

Für jede der genannten Modalitäten finden Sie hier eine Liste der verschiedenen Dokumente (Bescheinigungen, Stammbuch, Ausweisdokumente, notarielle Urkunden usw.), die der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden müssen.

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Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

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